Gebühren und Beiträge
Hundesteuersätze
Die Ortsgemeinde Mudersbach erhebt gemäß ihren beschlossenen Hundesteuersatzungen für die Haltung von Hunden nachstehende jährliche Steuern, die in einem Abgabenbescheid festgesetzt werden.Ortsgemeinde Mudersbach:
gültig im Jahr |
1. Hund |
2. Hund |
3. und weiterer Hund |
Zwingersteuer 2 Hund |
Zwingersteuer 3 und mehr Hunde |
2020 |
75,00 |
150,00 |
200,00 |
75,00 |
120,00 |
Gefährliche Hunde: 600 Euro
Gewerbesteuer
Rechtsgrundlagen:Art und Berechnung der Gewerbesteuer ergeben sich aus dem Gewerbesteuergesetz und der Haushaltssatzung des jeweiligen Haushaltsjahres
Ermittlung des Steuerbetrages:
Die Verbandsgemeindeverwaltung erhält für die Ortsgemeinde vom Finanzamt einen Gewerbesteuermessbescheid. Aufgrund dieses Bescheides wird unter Anwendung des untengenannten %-Satzes die Gewerbesteuer per Bescheid festgesetzt.
Mudersbach: 450 %
Grundsteuer A und B
Steuergegenstand:( § 2 Grundsteuergesetz -- GrStG ) ist der Grundbesitz im Sinne des Bewertungsgesetzes
Grundsteuer A:
für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft
Grundsteuer B:
für alle übrigen Grundstücke ( z.B. unbebaute Grundstücke, sonstige bebaute Grundstücke, Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Mietwohngrundstück, Geschäftsgrundstück, gemischt genutztes Grundstück, Wohnungseigentumsbildung, Grundstücke im Erbbaurecht, usw.)
Ortsgemeinde Mudersbach:
Grundsteuer |
|
A |
450 % |
B |
470 % |
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