Gebühren und Beiträge

Hundesteuersätze

Die Ortsgemeinde Mudersbach erhebt gemäß ihren beschlossenen Hundesteuersatzungen für die Haltung von Hunden nachstehende jährliche Steuern, die in einem Abgabenbescheid festgesetzt werden.

Ortsgemeinde Mudersbach:

gültig  im Jahr

1. Hund

2. Hund

3. und

weiterer Hund

Zwingersteuer

2 Hund

Zwingersteuer

3 und mehr Hunde

2020

75,00

150,00

200,00

75,00

120,00


Gefährliche Hunde: 600 Euro


Gewerbesteuer

Rechtsgrundlagen:
Art und Berechnung der Gewerbesteuer ergeben sich aus dem Gewerbesteuergesetz und der Haushaltssatzung des jeweiligen Haushaltsjahres

Ermittlung des Steuerbetrages:
Die Verbandsgemeindeverwaltung erhält für die Ortsgemeinde vom Finanzamt einen Gewerbesteuermessbescheid. Aufgrund dieses Bescheides wird unter Anwendung des untengenannten %-Satzes die Gewerbesteuer per Bescheid festgesetzt.

Mudersbach: 450 %



Grundsteuer A und B

Steuergegenstand:
( § 2 Grundsteuergesetz -- GrStG ) ist der Grundbesitz im Sinne des Bewertungsgesetzes

Grundsteuer A:
für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft

Grundsteuer B:
für alle übrigen Grundstücke ( z.B. unbebaute Grundstücke, sonstige bebaute Grundstücke, Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Mietwohngrundstück, Geschäftsgrundstück, gemischt genutztes Grundstück, Wohnungseigentumsbildung, Grundstücke im Erbbaurecht, usw.)

Ortsgemeinde Mudersbach:

Grundsteuer


A

450 %

B

470 %




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